Grundlagen

Es geht heute mehr denn je darum, Massnahmen zur Sicherung einer ausreichend grossen Anzahl an Fachkräften in der Grünen Branche auch in der Zukunft zu ergreifen. Der Bedarf an Nachwuchs ist gross, daher muss dafür gesorgt werden, dass weiterhin ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Angebot an Ausbildungsplätzen vorhanden ist. Im Weiteren fallen in vielen Betrieben durch die Spezialisierung ganze Arbeitsbereiche weg und die Lernenden können nicht mehr vollumfänglich ausgebildet werden. Mit Hilfe des Lehrverbundes werden Kräfte gebündelt. So können in einem Lehrverbund auch Betriebe, die bisher keine oder nur wenig Erfahrung mit Lernenden oder sich in einer Nische spezialisiert haben, einen Beitrag zur Ausbildung leisten. Sie benötigen dazu keine Ausbildungsbewilligung, weil diese bei der Leitorganisation vorhanden ist. Im Verbund können verschiedene Betriebe unterschiedliche Fachbereiche im Rahmen der Ausbildung abdecken.

Leistungen der Leitorganisation

Als Leitorganisation fungiert der Förderverein Bildungszentrum Gärtner JardinSuisse Zürich und übernimmt damit folgende administrative und organisatorische Aufwände:

Leistungen des Einsatzbetriebes

Der Einsatzbetrieb übernimmt die Verantwortung, Lernende Gärtner/in in der jeweiligen Fachrichtung auszubilden. Grundlage ist der aktuelle Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung.

Die Einsatzzeit der Lernenden ist abhängig von der möglichen Abdeckung der Leistungsziele des Einsatzbetriebes. Die Einsatzdauer sollte aber bei einer 2-jährigen Lehrzeit 1 Jahr und bei einer 3-jährigen Lehre 1.5 Jahre nicht übersteigen.

Vertragsgestaltung

Die Verbundfirmen und die Leitorganisation legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Verbundvertrag fest. Der Förderverein BZG hat als Leitorganisation gegenüber der Berufsbildungsbehörde des Kantons nachzuweisen, dass der Ausbildungsverbund die betrieblichen Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden in den gewünschten Berufen erfüllt und unterzeichnet in dieser Aufgabe den Lehrvertrag.